Stadtverodneten und Stadtverwaltung
Die Stadtver-tretung ist das von den Bürgern einer Stadt für eine bestimmte Zeit gewählte Verwaltungs-gremium. Dieses Gremium wird auf 5 Jahre gewählt. Die häufigste Bezeichnung ist Stadtrat bzw. Gemeinderat. Weitere Bezeichnungen sind Bürgerschaft (meist in ehemaligen Hansestädten), Rat der Stadt oder Stadtverordnetenversammlung, deren Mitglieder Stadtverordnete genannt werden. Vorsitzender der Stadtvertretung ist ein aus dem Gremium selbst gewählter Vorsitzender, der auch einen besonderen Titel haben kann, z.B. Stadtpräsident, Stadtverordnetenvorsteher, Ratsvorsitzender oder Präsident der Bürgerschaft.
Die Stadtverordnetenversammlung ist gegenüber den Beschäftigten der Stadtverwaltung die oberste Dienst-behörde und im Rahmen der kommunalen Recht-setzungshoheit wichtigstes Organ der kommunalen Selbstverwaltung.
Unter Stadtverwaltung versteht man die Gesamtheit der Ämter und amtlichen Organisationseinheiten, die zur Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten einer Gemeinde dienen. In der Regel wird die Verwaltung in Vorstands-, Geschäftsbereiche (GB) oder Fachbereiche (FB) untergliedert (früher: Dezernate).
Der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Guben Herr Klaus-Dieter Hübner wurde am 15.11.2009 mit 6211 Stimmen (64,5%) gewählt.
Stadtverordnete
Die gewählten Vertreter der Bür-gerschaft.
Stadtverwaltung
Die Beschäftigten der Stadtver-waltung erfüllen die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung.
Ortsbeirat Kaltenborn
Der Ortsbeirat mit 3 Mitgliedern vertritt den Ortsteil in den Gemeindegrenzen von Gemarkung Guben Flur 22, Flur 21 mit Ausnahme des Sportzentrums Guben, Kaltenborner Straße sowie Flurstücke der Flur 23 westlich der Bahn.
Ortsbeirat Groß Breesen
Der Ortsbeirat mit 3 Mitgliedern vertritt den Ortsteil in den Gemeindegrenzen von Gemarkung Guben Flur 1 - 5.

