Lärmaktionsplan Stufe 4

Schallpegelmessung | Adobe Stock
Die Lärmaktionsplanung dient im Wesentlichen der Gesundheitsvorsorge und hat gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Vermeidung oder die Minderung von Lärmproblemen zum Ziel. Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden im Jahr 2022 wieder strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen durch das Brandenburgische Landesamt für Umwelt (LfU) erarbeitet. Es handelt sich dabei um die vierte Stufe der Lärmkartierung. Sofern in einer kartierten Kommune auf Grundlage der Lärmkarten Flächen ermittelt werden, die von kartierungspflichtigen Isophonen angeschnitten werden, so ist durch die Kommune ein Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. ein bestehender Lärmaktionsplan zu aktualisieren. Der Lärmaktionsplan ist in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.
 
Die Stadt Guben hat im Zuge der vierten Stufe ihre bestehende Lärmaktionsplanung der dritten Stufe aus dem Jahr 2018 fortgeschrieben. Die Stadt ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz/a) verpflichtet.
 
- Beteiligung -
 
Der erstellte Entwurf zur Lärmaktionsplanung Stufe 4 liegt im Zeitraum vom 05. - 19. April 2024 während der Öffnungszeiten
 Montag  08:00 – 16:00 Uhr
 Dienstag   08:00 – 18:00 Uhr
 Mittwoch       08:00 – 14:00 Uhr
 Donnerstag  08:00 – 18:00 Uhr
 Freitag     08:00 – 14:00 Uhr
 Samstag 
 09:00 – 12:00 Uhr
(nur in der geraden Kalenderwoche)
im Service-Center der Stadtverwaltung Guben aus und kann dort eingesehen werden.
 
Alle Interessierten haben Gelegenheit, sich zu informieren und Einwände zu äußern. Stellungnahmen zum Entwurf können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zu den Öffnungszeiten im Service-Center der Stadt Guben oder zu den Sprechzeiten
 Dienstag      09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
 Donnerstag    09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Guben, Zimmer 256, zur Niederschrift gebracht werden.
 
Weiterhin können Sie bei der Stadt Guben Stellungnahmen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans schriftlich an Frau Marthe Heuer, Sachbearbeiterin Stadtplanung, Gasstraße 4, 03172 Guben oder digital an die E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
 
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.