Besondere Leerung der Briefkasten am 31. März. Mit dem Inkrafttreten des neuen Postgebührengesetzes am 1. April unterliegen die in der Nacht vom 31. März zum April um 12 Uhr 1 Minute und später eingelieferten Sendungen usw. den neuen Tarifsätzen. Der Reichspostminister hat zur Vermeidung von Beschwerden angeordnet, dass die Hausbriefkasten der Postanstalten und die Briefkasten der Bahnposten, soweit Kräfte dazu im Dienst sind, um 12 Uhr nachts geleert werden. Sendungen aus Briefkasten, die nicht um Mitternacht geleert werden können, sind bei der ersten Leerung am 1.April nicht als unzureichend freigemacht anzusehen.