01. Juni 1918

Ein verständnisvoller Kriegserlaß. Der Unterrichtsminister hat über den Gebrauch von Schulheften einen Kriegserlaß verfügt. Danach dürfen die Deckel der auf 16 Blätter zu bemessenen Schreibhefte von beliebiger Farbe sein. Besondere Schutzumschläge für die Deckel sind nicht zu verwenden, ebenso kommen die Randlinien der Blätter in Fortfall. Statt der Hefte ist in weitestgehendem Maße die Schiefertafel zu verwenden. Das Zeichenpapier ist nach Möglichkeit auf beiden Seiten zu verwenden. Die Schüler sind möglichst mit Zeichnen an der Wandtafel zu beschäftigen.

 

Gegen mißbräuchliche Benutzung der Eisenbahnwagen. Immer wieder gehen beim Kriegsamt von militärischen Dienststellen und kriegswirtschaftlichen Betrieben, die dringende Aufträge im Heeresintresse auszuführen haben, Klagen darüber ein, daß einzelne Versender Wagen, die ihnen von der Eisenbahnverwaltung zur Beförderung bestimmter dringend benötigter Güter bevorzugt gestellt worden sind, zu anderweitigen Zwecken verwenden, oder Wagen, die sie beladen erhalten haben, nach Entladung ohne Einverständnis der Eisenbahn wieder beladen. Ein solches Verfahren widerspricht den Interessen der öffentlichen Sicherheit.

Verstöße gegen die Vorschrift, daß der Versender die ihm für bestimmte Sendungen von der Eisenbahnverwaltung überwiesenen Eisenbahnwagen ohne Genehmigung der Eisenbahnverwaltung für andere Sendungen verwendet oder für ihn beladen eingegangene Wagen ohne Zustimmung der Eisenbahnverwaltung wieder beladet, werden, sofern die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr und beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.