02. Februar 1921

Schöffengericht, § Guben, 26. Januar.

Fortgesetzter Diebstähle hatte sich der Matrose Ernst M. aus Guben, damals noch nicht 18 Jahre alt, an Bord eines Schulschiffes schuldig gemacht. Er war geständig, teils dem Schiffsverein, teils Kameraden gehörige Gegenstände entwendet und verkauft zu haben. Der Antrag des Amtsanwaltes wie das Urteil lauteten auf 10 Tage Gefängnis. Der Strafvollzug wird bis zum 1.Januar 1924 ausgesetzt.