03. August 1920

Der 19 jährige Arbeiter Fritz Or. aus Guben hatte sich wegen Hehlerei zu verantworten. Von einen Altersgenossen, der nicht zu ermitteln ist, hatte er eine Partie Streichhölzer, welche derselbe bei einem Einbruch in der Frankfurterstr. erbeutet hatte, übernommen und sie in Riemaschkleba weit unter dem regulären Preis verhausiert. Er will keine Ahnung gehabt haben, daß es Diebesgut war, vielmehr habe ihm sein Freund gesagt, es sei Schieberware. Von dem Erlös sollte er diesem 10M abgeben. Das Gericht schenkte seinen Angaben keinen Glauben, es verurteilte ihn vielmehr, gemäß dem Antrag des Staatsanwalts, zu 2 Wochen Gefängnis.