Fleischzuteilung.
Vom städtischen Lebensmittelamt wird uns geschrieben: Nach den angestellten Berechnungen werden in dieser Woche 200g Fleisch mit Knochen und etwa 25g Wurst auf den Kopf der Bezugsberechtigten entfallen. Die Fleischquote beruht diesmal auf genauen Berechnungen, da jetzt die Stadt die Schlachtungen vornimmt und das Fleisch nach Maßgabe der Kundenlisten den Fleischern zuteilt; jeder Kunde hat deshalb den unbedingten Anspruch auf seine volle Ration. Es wird darauf verwiesen, daß der Wert der Fleischkartenabschnitte durch Mitteilung dieser Quote in keiner Weise verändert wird. Die Fleischer dürfen daher unter keinen Umständen mehr Abschnitte abtrennen, als der abgegebenen Gewichtsmenge unter Zugrundelegung der in der Verordnung festgesetzten Bewertung entspricht. Bei der großen Inanspruchnahme der Schweine durch das Heer ist die Zahl der wöchentlich zugewiesenen Schweine für die neue Versorgungsperiode herabgesetzt worden. Die Bevölkerung muß daher damit rechnen, daß in der nächsten Zeit geringere Schweinfleischmengen zur Verfügung stehen werden als in der abgelaufenen Versorgungsperiode. Zum Ausgleich ist aber die Zahl der zugewiesenen Kälber erhöht worden, so daß Kalbfleisch reichlicher als bisher zur Verteilung gelangen wird.