10. Februar 1922

Fürstenberg a. O., 9.Febr.(Oderbrücke. )Infolge der Geldentwertung haben unsere städtischen Körperschaften beschlossen, für das Begehen oder Befahren unserer Oderbrücke erhöhte Gebühren zu beanspruchen. Der neue Tarif ist der letzten Amtsblattnummer veröffentlicht worden und wird durch Anschlag an den beiden Brückeneingängen bekannt gegeben.