10. Juli 1919

Wohnungsnachweis.

Sämtliche hier ansässigen Wohnungsuchende, auch die, welche sich bereits beim Wohnungsnachweis angemeldet haben, werden vom Wohnungsnachweis aufgefordert, sich im Rathauszimmer Nr. 5 einzufinden. Im übrigen wird auf die Bekanntmachung im Anzeigenteil der heutigen Nummer verwiesen.