10. Juli 1921

Die Straßenbahn ist durch Spruch eines Schiedsgerichtes mit sofortiger Wirkung ermächtigt, den Betrieb erheblich einzuschränken. Sie ist zu dieser Maßnahme gezwungen, weil die Unterbilanz im vergangenen Geschäftsjahr über 800 000 M betrug, vorläufig auch eine Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in Aussicht steht und die Stadt nicht in der Lage ist, einen Zuschuß zu gewähren. Der neue Fahrplan, der so eingerichtet ist, daß die Wagen alle halbe Stunden verkehren, jedoch zu Zeiten lebhaften Bahnverkehrs verdichtet ist, wird morgen veröffentlicht werden. Im Interesse der Erhaltung dieses Verkehrsmittels sollte die Straßenbahn möglichst häufig benutzt werden!