10. Mai 1917

Der Eisenbahnversand von Spargel. Amtlich wird mitgeteilt: Es ist zur Kenntnis gekommen, daß an einzelnen Orten von der Eisenbahnerverwaltung die Annahme von Spargel zum Versand von der Beibringung eines mit dem Stempel der Reichsstelle für Gemüse und Obst versehenen Frachtbriefes abhängig gemacht wird. Zur Behebung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, daß Verkehrsbeschränkungen irgendwelcher Art für Spargel nicht bestehen.