13. April 1917

Aufschriftslose Pakete. Mehr als 8000 Pakete mußten im Jahre 1916 zugunsten der Postunterstützungskasse verkauft werden, weil die unzureichend befestigte Anschrift während der Postbeförderung abgefallen war und die Sendungen im Innern keinerlei Angaben über den Empfänger oder Absender enthielten. Meist werden die Absender oder Empfänger zu Unrecht angenommen haben, das Paket sei bei der Post entwendet worden. Und doch trägt die Post keine Schuld an der Nichtankunft des Pakets. Sie hat mit den aufschriftslosen und deshalb unanbringlichen Paketen nur Mühe und Arbeit, die erspart werden können, wenn die Aufschrift haltbar angebracht in der Sendung wiederholt wird. Letzteres ermöglicht, das Paket auch dann dem Empfänger zuzuführen, wenn die Aufschrift abgefallen ist und die Sendung zur Ermittlung des Empfängers oder Absenders geöffnet werden muß.