13. März 1917

Kein Schweinefleisch für Kriegsgefangene. Eine Verfügung des Königlich Preußischen Landesfleischamts weist darauf hin, daß die Verabfolgung von Schweinefleisch an gesunde Kriegsgefangene verboten ist.

Ein Generalkommando gegen unhöfliche Bedienung. Das stellvertretende Generalkommando des 12. Armeekorps wendet sich, wie aus Leipzig gemeldet wird, mit folgender Zuschrift an die Zeitungen: Es mehren sich die Klagen, daß die Geschäftsleute, namentlich Inhaber von Läden und deren Angestellte im Verkehr mit den nachfragenden und einkaufenden Leuten jede Höflichkeit außer acht lassen und schroff auftreten. Ein solches Verhalten verstößt in jetziger Zeit gegen die öffentliche Wohlfahrt ,indem er erbitternd auf die allgemeine Stimmung einwirkt. Das Generalkommando muß daher ein derartiges Verhalten scharf mißbilligen und hofft, daß solche begründeten Klagen in Zukunft nicht mehr erhoben werden können. Andernfalls würde es gezwungen sein, gegen die Betreffenden mit geeigneten Maßnahmen einzuschreiten.