Kerzenverkauf. Da dem gesteigerten Weihnachtsbedarf an Kerzen in diesem Jahre nur unzureichende Vorräte gegenüberstehen, hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, in den Absatz derselben regelnd einzugreifen. Es wird darum gemäß heutiger Bekanntmachung bestimmt, daß Kerzen aller Art nur auf die weiße Nummernkarte in der Weise verabfolgt werden dürfen, daß auf den Abschnitt 30 der Karte je 1 Kerze entnommen werden kann. Es soll auf diese Weise erreicht werden, daß jede Familie wenigstens einen paar Lichter erhält. Auf Grund dieser Regelung darf die Abgabe der Kerzen an niemanden verweigert und insbesondere auch nicht von einer gleichzeitigen Entnahme irgend welcher anderer Waren abhängig gemacht werden. Es wird noch darauf hingewiesen, daß bei der großen Knappheit aller Beleuchtungsmittel ein starker Kerzenverbrauch für den Weihnachtsbaum nicht der Zeitlage entspricht. Nur eine Kerze schmücke den Weihnachtsbaum!