14. Mai 1913

Die Pfingstfeiertage haben glücklicherweise keine Enttäuschung gebracht. War es auch nicht übermäßig warm, so war der Aufenthalt in den Gartenlokalen doch zu ertragen. Vor allem war das Wetter zum „fröhlichen Wandern“ wie geschaffen. Tausende nutzten die Tage denn auch aus, um den Frühling in Gottes freier Natur zu genießen. Der Eisenbahnverkehr war am Sonnabend ein sehr bedeutender. Züge zu den Hauptverkehrszeiten führten Vorzüge, so daß sich der Verkehr, trotz des großen Andranges, ohne oder nur mit unwesentlichen Verspätungen abwickelte. Zahlreiche fremde und einheimische Spaziergänger ergingen sich in unseren Bergen und hielten bei den Bergwirten angenehme Rast. In den Lokalen der inneren Stadt herrschte ebenfalls zur Befriedigung der Besitzer ein lebhafter Verkehr. So dürften die Feiertage die auf sie gesetzten Hoffnungen in jeder Weise erfüllt haben.

Tanzunsitte Bereits anfangs vorigen Jahres machte sich in den hiesigen Lokalen die Unsitte breit, beim Tanzen zu wackeln, zu schieben und zu tunken. Dieser Umstand veranlaßte die Polizei, in sämtlichen Tanzsälen eine Anordnung  auszuhängen, nach der der sog. Apachentanz, sowie das Schieben und Tunken verboten und jede Zuwiderhandlung auf Grund des § 183 des R.-Str.-G. wegen Erregung öffentlichen Aergernisses gerichtlich bestraft wird. Eine zeitlang haben die Wirte  acht gegeben und dieses unsittliche Tanzen nicht gestattet. In letzter Zeit sind aber wieder vielfach Klagen laut geworden, daß fast in sämtlichen, namentlich aber in größeren Sälen, die verbotenen Tänze getanzt werden. Eine scharfe Kontrolle der Säle hat gestern zahlreiche Personen abgefaßt, die mit ihrem Tanzen Anstoß erregten; gegen sie ist nach § 183 Bestrafung beantragt  worden. Bei dieser Gelegenheit haben die aufsichtführenden Organe auch Personen – vorwiegend Mädchen – unter 16 Jahren in Tanzsälen wahrgenommen. Eltern und Wirte sind zur Anzeige gebracht worden.