14. März 1918

Arbeitskräfte für die Frühjahrsbestellung. Von der städtischen Verwaltung wird uns geschrieben: In den beteiligten Kreisen hört man immer wieder die Klage, daß es für die Frühjahrsbestellung an Arbeitskräften mangele, sodaß die Aussaat nicht in der gewünschten Weise erfolgen könne. Wenn auch zweifellos in vielen Teilen Deutschlands ein empfindlicher Mangel an Arbeitern vorhanden ist, so kann von einem solchen Mangel wenigstens im Augenblick für die hiesigen Verhältnisse nicht gesprochen werden. Es sind bei dem hiesigen städtischen Arbeitsamt eine ganze Reihe von Frauen gemeldet, die geeignet sind, landwirtschaftliche Arbeiten zu verrichten. Es ist daher die Pflicht eines jeden einzelnen Landwirts, der Arbeitskräfte benötigt, sich zunächst an das städtische Arbeitsamt zu wenden, um zu versuchen, ob er dort Deckung seines Bedarfs erlangen kann. Es ist zwar richtig, daß manchen dieser Arbeiterinnen Erfahrung und Uebung in den in Betracht kommenden landwirtschaftlichen Arbeiten fehlt. Es handelt sich vielfach um Frauen und Mädchen, die mindestens eine zeitlang in Fabriken gearbeitet haben und mit landwirtschaftlichen Arbeiten nicht oder nicht mehr in vollem Umfange vertraut sind. Dieser Umstand sollte indessen keinen Einsichtigen hindern, mit diesem Arbeitskräften einen Versuch zu machen. In der heutigen Zeit müssen weit schwierige Aufgaben mit ungeübten oder wenig geübten Arbeitskräften durchgeführt werden, und es hat sich auch gezeigt, dass manches Vorurteil in dieser Beziehung mit etwas gutem Willen und Beharrlichkeit überwunden werden konnte. Es ist eine unbedingte Pflicht gegenüber die Oeffentlichkeit, solche Arbeitskräfte lohnendem Erwerb zuzuführen, die sonst - anstatt den dringenden kriegswirtschaftlichen Arbeitsbedarf zu befriedigen - nutzlos aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden müssen.