14. September 1913

Gasbeleuchtung  Die seit dem Frühjahr d. J. hier eingerichtete Gaslaternenfernzündung hat sich bis jetzt gut bewährt. Das Zünden und Löschen erfolgt durch eine kurze Gasdruck-erhöhung von der Gasanstalt aus und nimmt für sämtliche Laternen gleichzeitig ungefähr 2 Minuten in Anspruch. Hierbei ist es unvermeidlich, daß sich bei den Konsumenten eine vorübergehende Druckschwankung an den Stellen, wo Störungen an den Gaszuführungsrohren vorhanden, oder wo die Brenner nicht in Ordnung sind, unangenehm bemerkbar macht, was zuweilen zu Klagen über schlechtes Brennen Veranlassung gibt. Die Gasanstalt ist z. Zt. Im Begriff, durch umfangreiche Erweiterung des Gasrohrnetzes Abhilfe hiergegen zu schaffen. Eine durchgreifende Wirkung dieser Arbeiten kann jedoch nur dann gewährleistet werden, wenn die Konsumenten bei Störungen oben genannter Art möglichst sofort die Gasanstaltsverwaltung schriftlich in Kenntnis setzen, damit  diese dann das weitere veranlassen kann.