Amtliche Zählung von Strümpfen und Handschuhen.
Das Reichsamt des Innern hat für den 15. September eine Zählung der im Deutschen Reich bei den Fabrikanten, im Groß - und Kleinhandel vorhandenen Strümpfe und Stoffhandschuhe angeordnet. Die Fragebogen werden nach dem Konfektionär in diesen Tagen durch die Handelskammern ausgegeben. Vorräte von Handschuhen und Strümpfen, die zusammen weniger als 50 Dutzend betragen, sind nicht anmeldepflichtig. Von dem Ergebnis der Aufnahme ist der Umfang der Bewilligung von Ausfuhrerlaubnissen für diese Artikel abhängig. Wenn, wie anzunehmen ist, die Zählung einen großen Bestand an fertigen Strümpfen und Handschuhen ergibt, dürften wieder Erleichterungen in der Ausfuhr dieser Artikel zu erwarten sein.