Honig zum Butterpreis.
Die vom Reichsernährungsministerium getroffene Bestimmung, daß als Richtpreis für Bienenhonig der Butterpreis zu gelten habe, ist von vielen im Imkern so aufgefaßt worden, als ob damit der Schleichhandelspreis für Butter gemeint sei. Demgegenüber wird jetzt amtlich darauf hingewiesen, dass unter Butterpreis im Sinne der Verordnung über die Festsetzung von Uebernahmepreisen für Honig der für Handelsware 1 (vollwertige Speisebutter) festgesetzte Erzeugerhöchstpreis zu verstehen ist. Dies gilt auch nur unter der Voraussetzung, daß der abgelieferte Honig von einwandfreier Beschaffenheit ist. Der Gubener Imkerverein hat den Verkaufspreis für Honig auf 8 M das Pfund festgesetzt.