15. Mai 1918

Wohnungszählung. In der nächsten Zeit findet auf Grund einer Bundesratsverordnung eine Wohnungszählung statt. Die Wohnungszählung muß von den Hauseigentürmern besorgt werden. Falls es möglich ist, werden die Wohnungszählbogen bei der nächsten Lebensmittelkartenausgabe ausgegeben werden. Die Rücklieferung hat alsdann innerhalb 3 Tagen an das Statistische Amt zu erfolgen. Die Wohnungszählung ist für unsere Uebergangswirtschaft von ganz besonderer Wichtigkeit. Alles Nähere wird in der ausführlichen Bekanntmachung über die Wohnungszählung in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden.