16. April 1920

Feuersbrunst Crossen a. O., 15. April (Eine Feuersbrunst) äscherte in Thiemendorf die Scheune des Gastwirts Helbig, die mit Getreide gefüllt war, ein. Auch drei Wagen, eine landwirtschaftliche Maschine und viel Holz sind verbrannt. Durch den Wind ergriffen die Flammen auch das mit Stroh gedeckte Wohnhaus des Halbbauern Weinert, das vollständig niederbrannte.

Stadtverordnetensitzung - Fortsetzung

Guben, 14. April

Schulzahnklinik. Der Magistrat gibt der Stadtv.-Versammlung in einer besonderen Notlage bekannt, daß die städt. Schulzahnpflege seit ungefähr 2 Jahren ruht, nachdem eine Verlängerung des mit zwei hiesigen Zahnärzten z.Zt. abgeschlossenen Dienstvertrags nicht ermöglicht werden konnte. Nunmehr soll eine Neuordnung der städt. Schulzahnpflege in der Weise in die Wege geleitet werden, daß unter Bestellung eines städt. Schulzahnarztes eine besondere Schulzahnklinik errichtet wird, da bei dem Umfange der Behandlung zahnkranker Schulkinder diese nicht mehr wie bisher in den Sprechzimmern der Ärzte erfolgen kann. Die Raumfrage soll durch einen Barackenbau auf dem Grundstück des städt. Krankenhauses gelöst werden. Die Kosten des Barackenbaues veranschlagt der Magistrat auf rund 12000 M.

Der Stadtv.-Vorsteher teilte hierzu den Eingang zweier Eingaben mit, und zwar seitens der hiesigen Zahnärzte und der Dentisten. In beiden Eingaben wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Verwirklichung des Magistratsantrages nicht nur große Kosten verursachen, sondern nicht einmal zweckentsprechend sein würde. – Stadtrat Hoffmann hielt es für nützlich, vor Ausführung des Planes mit den beiden Fachorganisationen zu unterhandeln. – Der Oberbürgermeister teilte mit, der Magistrat habe mit den in Betracht kommenden Körperschaften bereits verhandelt, sich jedoch zu den gestellten Forderungen nicht entschließen können. Im Übrigen habe sich der Magistrat auf den Standpunkt gestellt, die Schulkinder durch ordinierte Zahnärzte und nicht durch Dentisten behandeln zu lassen. – Stadtv. Bohn hielt die für diesen Zweck veranschlagte Summe für viel zu gering, namentlich wenn Inventar, Instrumente, Materialien usw. angeschafft und schließlich bei der großen Zahl der Kinder dem behandelnden Arzt ein Assistent zur Seite gestellt werden solle. – Stadtv. Steinhagen empfahl noch nähere Informationen von Städten einzuholen, in denen bereits Schulzahnkliniken bestehen. Hierauf wurde die Weiterberatung der Vorlage vertagt.

Schont die Blütenzweige. Wir erhalten aus Germersdorf, wo die Bäume in voller Blüte stehen, eine Zuschrift, in der es u. a. heißt: Leider muß man immer wieder beobachten, daß Blütenzweige von Spaziergängern abgebrochen werden, obwohl sich die Blüten nicht lange halten. Dann wirft man sie sinnlos weg. Es wird dem Landmann, dem das Großziehen der Obstbäume viel Arbeit bereitet, erheblicher Schaden zugefügt, weil gleichzeitig auch anderer Flurschaden angerichtet wird. Germersdorf freut sich über die zahlreichen Gäste und Spaziergänger, aber man sollte doch Baum- und Flurschäden zu vermeiden suchen.

Entschädigung für verlorene Pakete. Der gesetzlich festgelegte Satz von 3 M für das Pfund, bis zu dem die Post bei Verlust oder Beschädigung von Postpaketen Ersatz leistet und der jetzt auf 10 M erhöht werden soll, kann nur durch Gesetz dementsprechend geändert werden. Da die betreffende Gesetzesvorlage zur Zeit noch dem Reichsrat vorliegt, also von der Nationalversammlung noch nicht verabschiedet worden ist, ist die Nachricht, daß die Erhöhung bereits Tatsache geworden sei, verfrüht.