16. August 1919

Zahlung der Zölle in Gold.

Die Zollzahlung in Gold wird dem Publikum dadurch erleichtert, daß die Reichsbankhauptkasse in Berlin sowie sämtliche Zweiganstalten der Reichsbank auf ausländische Währung lautende Zahlungsmittel (Silbergeld, Papiergeld, Banknoten u. dergl., Auszahlungen, Anweisungen, Schecks, Wechsel), die zu Zollzahlungen Verwendung finden sollen und die den Ankaufsbedingungen der Reichsbank entsprechend, vom Zollschuldner gebührenfrei ankaufen. Der entsprechende Gegenwert wird dem Einlieferer nicht ausgezahlt, sondern die Reichsbank erteilt eine Empfangsbescheinigung aus der sich der den eingelieferten Zahlungsmitteln entsprechende Betrag in Markwährung ergibt. Diese Empfangsbescheinigung wird von den Zollstellen zu den darin verwerteten Markbetrage wie deutsche Banknoten, Reichs- und Darlehnskassenscheine bei der Entrichtung des Zolles in Zahlung genommen.