16. Juni 1921

Gegen Geldsammlungen unter Schulkindern. Geldsammlungen unter Schulkindern dürfen seit Jahrzehnten nicht ohne Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde veranstaltet werden. Die Genehmigung soll nur in seltenen Fällen erteilt werden. Im Kriege sind die Sammlungen häufiger zugelassen worden. Der Volksbildungsminister hat jetzt sein Bereich angewiesen, bei derartigen Anträgen wieder die größte Zurückhaltung zu üben.