16. November 1918

Erleichterungen im Wertpaketverkehr.  Bisher ist es aus Mangel an brauchbaren Verpackungsstoffen, Bindfaden, Siegellack usw. den Absendern vielfach nicht möglich gewesen, bei Postpaketen von der Wertangabe Gebrauch zu machen. Infolgedessen blieb bei den jetzigen hohen Preisen der Schadenersatz, der seitens der Postverwaltung auf Grund des Postgesetzes in Verlust- und Beschädigungsfällen zu leisten war, oft hinter dem wirklichen Wert der Sendungen zurück. Wie bereits mitgeteilt, hat nunmehr der Staatssekretär des Reichspostamts verfügt, daß vom 15.November ab bei Paketen mit einer Wertangabe bis 100 Mark versuchsweise keine höheren Anforderungen in Verpackung und Verschluß zu stellen sind, als an gewöhnliche Pakete ohne Wertangabe. Insbesondere wird bei den Paketen bis 100 Mark keine Versieglung mehr verlangt. Dadurch wird es jedem Absender möglich gemacht, Pakete im Werte bis 100 Mark ohne weitere Schwierigkeiten unter Entrichtung der Versicherungsgebühr von 10 Pf.  als Wertpakete aufzuliefern. Gehen derartige Pakete verloren oder werden sie beschädigt oder beraubt, so wird bei der Ersatzleistung die Wertangabe zu Grunde gelegt, sofern nicht der angegebene Wert den gemeinen Wert der Sendung übersteigt. In diesem Fall wird nur der letztere ersetzt. Aus Betriebsrücksichten ist bei Paketen bis 100 Mark der Wert nur auf der gelben Paketkarte, nicht aber auf den Paketen selbst anzugeben.