16. September 1916

Freiwillige Ablieferung von Fahrradbereifungen.

Das Oberkommando in den Marken macht bekannt, daß die Frist zur freiwilligen Ablieferung der Fahrradbereifungen gegen Bezahlung bis zum 1.Oktober 1916 verlängert ist. Die bis dahin nicht freiwillig abgelieferten Fahrradbereifungen sind bis zum 15.Oktober 1916 an die zuständigen Ortsbehörden zu melden, von welchen amtliche Meldescheine einzufordern sind.