Papierpreiszuschlag bei Postkarten.
Die von der Postverwaltung neu ausgegebenen Postkarten tragen neben den Wertzeichen den Aufdruck „Papierpreiszuschlag 5 Pf.“. Dieser Zuschlag ist bekanntlich seit März d. Js. eingeführt und soll der Postverwaltung einen Ausgleich dafür bieten, daß sie dem Versender auch den Kartenvordruck zur Anbringung der Mitteillungen liefert, denn die eingedruckte Marke stellt nur die Gebühr für die Beförderung der Karte nach dem Postgebührengesetz dar.