An Erhaltung der Jahrmärkte. Der Minister für Handel und Gewerbe hat durch Erlaß vom 15.November d. Jr. die Regierungs-Präsidenten mit Rücksicht darauf, daß Klagen aus Händlerkreisen erkennen lassen, daß die Krammärkte zur Zeit nicht in dem vor dem Kriege üblichen Umfang abgehalten werden und daß dadurch zahlreichen Kriegsbeschädigten eine Verdienstmöglichkeit entzogen wird, unter Hinweis auf den Erlaß vom 3.September 1914 ersucht, gegenüber den Wünschen nach Aufhebung aber Einschränkung von Jahrmärkten auch weiterhin eine gewisse Zurückhaltung zu üben.