Wahlrecht und Wahlpflicht der Frauen. Nach Mitteilungen verschiedener Art besteht die Gefahr, daß bürgerliche Frauen aus Interesselosigkeit oder aus anderen Gründen nicht nur selbst der Wahl fernbleiben, sondern auch ihre Hausangestellten zu verhindern suchen, an der Wahl teilzunehmen. Frauen, die so handeln, versündigen sich auf das gröblichste gegen die eine vaterländische Pflicht. Die Wahlen zur Nationalversammlung entscheiden über die Zukunft des Deutschen Reiches. Leider ist in der bürgerlichen Frauenwelt diese Erkenntnis noch nicht überall hin durchgedrungen. Die sozialdemokratischen Frauen sind seit Jahren durch ihre gewerkschaftlichen Verbände soweit geschult, daß sie wissen, um was es geht und ihr Stimmzettel zu bedeuten hat. Hier wird die Stimme der weiblichen Wähler zweifellos ihre volle Wirkung tun. Vernachlässigen die bürgerlichen Frauen ihre Pflicht, so muß ein Uebergewicht der sozialdemokratischen Stimmen unabwendbar sein. Diese Schuld dürfen die bürgerlichen Frauen nicht auf sich laden. Ihre unbedingte Pflicht ist es, selbst zur Urne zu gehen. Sollten sich Säumige in ihrem Bekanntenkreis oder ihren Hausangestellten befinden, so müssen sie alles tun, um sie zur Ausübung der Wahl anzuhalten. Wer anders handelt, läßt das Vaterland in entscheidungsschwerer Stunde im Stich.