Die Kundgebung der Kreissynode Guben aus Anlaß der Aufhebung des Jesuitengesetzes lautete: „Durch die Aufhebung des Jesuitengesetzes hat der in einer Geschichte von Jahrhunderten als ärgster Gegner des Protestantismus erwiesene Jesuitenorden die Möglichkeit erhalten, auch in unserer märkischen Heimat Klöster und Schulen zu gründen, und damit eine bedeutend vermehrte Tätigkeit auszuüben. Daß dies im Jubeljahr der Reformation unter dem Zeichen des gern von uns gewahrten Burgfriedens geschehen konnte, erfüllt uns mit tiefem Schmerz und aufrichtiger Sorge. Die Kreissynode bittet daher die Provinzialsynode, aus allen Kräften drauf hinzuwirken, daß alle Ausnahmegesetze zu Gunsten der katholischen Kirche nunmehr aufgehoben und der 31. Oktober hinfort als voller öffentlicher Feiertag in Preußen begangen wird. Wir rufen in so ernster Lage unsere Gemeinden und alle ihre Glieder dazu auf, noch eifriger als bisher für die Wahrung der Lebensinteressen unserer evangelischen Kirche auch in der Oeffentlichkeit einzustehen, die Treue Mitarbeit am Bau des evangelisch-kirchlichen Lebens als Ehrenpflicht gegenüber dem Gedächtnis Luthers und der Väter zu betrachten und die Arbeit des Evangelischen Bundes, des bewährten Vorkämpfers der evangelischen Kirche, nachdrücklich zu unterstützen. Die Kreissynode tritt als solche dem Evangelischen Bunde als korporatives Mitglied bei und fordert dieGemeindekirchenräte auf, das Gleiche zu tun.
Vielfach wird die irrige Auffassung verbreitet, als ob die Reformationsjubelfeier auf 1918 verschoben sei. Das ist selbstverständlich nicht der Fall. Der Deutsche Evangelische Kirchenausschuß hat lediglich beschlossen, wie an zuständiger Stelle festgestellt wurde, wegen der Verkehrsschwierigkeiten und Ernährungsschwierigkeiten eine für Wittenberg am 31.Oktober geplante festliche Kundgebung aufzuschieben. Dagegen wurde bei diesem Beschluß die Erwartung ausgesprochen, daß in den evangelischen Gemeinden und von der evangelischen Bevölkerung die vierhundertjährige Feier selbst um so eindrucksvoller ausgestaltet werden soll. Wie man hört, wird dies demnächst in einer besonderen Bekanntmachung der evangelischen Kirchenregierungen den zuständigen Kreisen und der Oeffentlichkeit bekanntgegeben. Es ist auch ganz selbstverständlich, daß die deutsch-evangelische Christenheit, auf eine Gedenkfeier der Reformation in Haus und Schule, in Kirche und Versammlungen in diesem Jahre 1917 nicht verzichten kann und wird. Gerade im Ernst unserer Tage wird man einen solchen Quell innerer Kraft nicht verschütten lassen.