18. Februar 1919

Einschränkung des Wasserverbrauchs. Die bestehende Kohlenknappheit macht es erforderlich, auch mit dem Wasserverbrauch sparsam umzugehen, da zum Betriebe der städtischen Wasserleitung Gasmotore verwendet werden und zur Erzeugung der für diese erforderlichen Betriebskraft eine größere Menge Kohlen erforderlich ist. Der Magistrat erläßt daher zum wiederholten Male im heutigen Anzeigenteil eine Bekanntmachung, daß in der Zeit vom 1.April 1918 bis 31.März 1919 nicht mehr Wasser verbraucht werden darf, als in der gleichen Zeit im Jahre 1916/17, widringenfalls der Mehrverbrauch mit einem Aufgelde belegt werden soll.