18. Januar 1919

Pflicht aller stellungssuchenden Bürokräfte! Man schreibt uns: Zwecks Verdrängung der weiblichen Bürokräfte, die z. Zt. An  Mannesstatt arbeiten – in Post, Bahn , Bank, kaufm. Instituten, Stadtverwaltung, Spar- und anderen Kassen- ist es erforderlich, eine Statistik der arbeitslosen männlichen Kräfte einzureichen. Der M. und S. Rat Guben hat sich bereit erklärt, dementsprechend vorzugehen. Alle stellensuchenden Männer, wie Buchhalter, Bürohilfskräfte und, Kaufleute sowie jegliche schreibgewande Personen - auch diejenigen, die Inzwischen eine Notstellung angenommen haben, z.B. beim Sicherheitsdienst der Stadt Guben usw.-werden aufgefordert, sich zwecks Aufstellung  einer zahlenmäßigen Statistik beim Arbeitsamt Guben, Schulstraße, unverzüglich zu melden, gleichspiel ob sie Unterstützung beziehen oder nicht. Nur so kann geeignete Büroarbeit nachgewiesen werden.

 

Brauereiverkauf. Das den Kurzanichen Erben gehörige in der langen Straße gelegene Brauereigrundstück hat der Handelsmann Sichberg von hier für 48000 M käuflich erworben.