18. Mai 1920

Forst 17. Mai (Eine Besprechung des Leiters des Wucheramtes) mit Vertretern der einzelnen Gewerbezweige in Forst fand hier statt. Die Besprechung nahm Bezug auf eine am 1.Juni in Kraft tretende Verordnung des Wucheramtes, nach der sämtliche in Schaufenstern, Schaukästen, Verkaufsräumen usw. offen ausliegenden Gegenstände in deutlich lesbaren Zahlen mit Preisen versehen sein müssen. Diese Anordnung umfasst sämtliche Bedarfsartikel und Lebensmittel.