18. Oktober 1918

Gefährdung der öffentlichen Versorgung durch den gewerbsmäßigen Schleichhandel mit Getreide und Kartoffeln. Vom städtischen Lebensmittelamt wird uns hierzu geschrieben: Durch den Herrn Staatssekretär des Kriegsernäherungsamts wird in einem besonderen Erlaß dringend darauf hingewiesen, daß der unberechtigte Aufkauf von Getreide und Kartoffeln durch Verbraucher bei den Erzeugern  in diesem Jahre  schon jetzt in einer Reihe von Kommunalverbänden einen Umfang erreicht, der die Ablieferungsverpflichtung auf das ernsteste gefährdet. Es besteht die außerordentlich große Gefahr, daß bei Fortdauer nicht nur des gewerblichen Schleichhandels, sondern auch der Schleichversorgung  das Durchhalten mit den Mehl- und Kartoffelrationen außerordentlich in Frage gestellt ist. Der Präsident des Kriegsernährungsamts weist deshalb besonders darauf hin, daß die Selbstversorger (Erzeuger), die durch Abgaben an den Schleichhandel ihre ablieferungspflichtigen Vorräte vermindern, in allererster Linie mit einer Herabsetzung  der Kopfquote für Selbstversorger zu rechnen haben. Eine ständige Kontrolle der Bahnhöfe und Zufuhrstraßen  wird zur Bekämpfung des Schleichhandels verschärft  durchgeführt werden.