19. Januar 1918

Absatz von Sauerkraut.
Die Kriegsgesellschaft für Sauerkraut hat mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers im „Reichsanzeiger“ Nr.12 vom 15.Januar 1918 die höchstzulässigen Absatzpreise für Sauerkaut der Ernte 1917 bekanntgegeben. Die Preise betragen für den Absatz durch den Hersteller 16 M für den Absatz durch die behördlichen Verteilungsstellen an den Kleinhandel 19,50 M je Zentner und für den Absatz durch den Kleinhandel an die Verbraucher 0,25 M je Pfund. Die behördlichen Verteilungen von Sauerkraut werden demnächst beginnen. – Hoffentlich bekommt dann auch die Stadt Guben ihren Teil ab!