Absatz von Sauerkraut.
Die Kriegsgesellschaft für
Sauerkraut hat mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers im
„Reichsanzeiger“ Nr.12 vom 15.Januar 1918 die höchstzulässigen Absatzpreise für
Sauerkaut der Ernte 1917 bekanntgegeben. Die Preise betragen für den Absatz
durch den Hersteller 16 M für den Absatz durch die behördlichen
Verteilungsstellen an den Kleinhandel 19,50 M je Zentner und für den Absatz
durch den Kleinhandel an die Verbraucher 0,25 M je Pfund. Die behördlichen
Verteilungen von Sauerkraut werden demnächst beginnen. – Hoffentlich bekommt
dann auch die Stadt Guben ihren Teil ab!