19. Juni 1918

Enteignung schlechter Milchkühe. Aus dem Städtischen Lebensmittelamt wird uns geschrieben: Bei der Aufstellung der Listen der für die Enteignung und Abschlachtung in erster Linie in Betracht kommenden Kühe werden gemäß einem neuerdings ergangenen Erlaß der Reichsstelle für Speisefette in Zukunft die Ergebnisse der Probemelkungen zugrunde gelegt werden, die im Auftrage der Stadtverwaltung in gewissen Zeitabständen vorgenommen werden, um die Richtigkeit der Milchablieferung nachzuprüfen. Dem Kuhhalter, dem an der weiteren Aufrechterhaltung seines Viehbestandes gelegen ist, wird sich deshalb in Zukunft hüten müssen, das Ergebnis des Probemelkens im ungünstigen Sinne zu beeinflussen, wie es früher vielfach beobachtet werden konnte. Auch die Milchgeschäfte sind angewiesen worden, auf Grund ihrer Milcheingangslisten die weniger ergiebigen Kühe auf dem Lebensmittelamt zur Anzeige zu bringen, damit diese in erster Linie der Schlachtung zugeführt werden können.