Zusammensetzung des Brotmehles. Vom Lebensmittelamt wird uns geschrieben: Da die Vorräte des Kreises an Roggen erschöpft sind, erfolgt die Belieferung der Stadt mit Brotmehl durch die Reichsgetreidestelle und zwar zu 50 % Weizen-, 35 % Roggen- und 15 % Streckmehl. In diesem Verhältnis muß das Mehl zum Brotbacken verwendet werden. Selbstverständlich müssen auch die Mehlhändler das Mehl in diesem Verhältnis an die Hausbäcker abgeben.