21. August 1918

Lebensmittelzulagen und Familienfeste. An das städtische Lebensmittelamt gelangen immer wieder Anträge, in denen eine Sonderbewilligung von Lebensmitteln ( meistens handelt es sich um Mehl oder Butter) aus Anlaß irgendwelcher häuslicher Feierlichkeiten nachgesucht wird. Einem solchen Ersuchen kann aber in keinem Fall stattgegeben werden, da ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen dies verbieten. Das Städtische Lebensmittelamt bittet deshalb, von Anträgen ähnlicher Art in Zukunft Abstand nehmen zu wollen.