22. Januar 1917

Keine Beschlagnahme der Nähfäden. Die Befürchtung ist verbreitet, daß der Bekanntmachung betreffend Bestandserhebung von Nähfaden vom 30.Dez. 1916 demnächst eine Beschlagnahme der Nähfaden folgen werde. Diese Besorgnis ist unbegründet. Die Heeresverwaltung stellt im Gegenteil bereits seit über Jahresfrist den Nähfadenfabriken vierteljährlich beträchtliche Mengen beschlagnahmter Garne zur Verfügung, um den laufenden Bedarf an Nähgarn zu decken. Es besteht also kein Anlaß, sich über den laufenden Bedarf hinaus mit Vorräten an Nähfaden zu versehen. Nur durch übergroße Käufe könnte künstlich eine Knappheit und eine Preissteigerung in Nähfaden herbeigeführt werden.