22. Juni 1918

Wegen unerlaubten Verkaufs von größeren Mengen Weizenmehls verurteilte die hiesige Strafkammer, wie das „B. Tgbl.“ meldet, den Prokuristen Placzek von der Hermannsmühler Aktiengesellschaft zu zwei Monaten Gefängnis und 10.000 M Geldstrafe. Der an den Schiebungen beteiligte Besitzer der Lazarusmühle, Cohn, wurde zu einem Monat Gefängnis verurteilt.