Wegen unerlaubten Verkaufs von größeren Mengen Weizenmehls verurteilte die hiesige Strafkammer, wie das „B. Tgbl.“ meldet, den Prokuristen Placzek von der Hermannsmühler Aktiengesellschaft zu zwei Monaten Gefängnis und 10.000 M Geldstrafe. Der an den Schiebungen beteiligte Besitzer der Lazarusmühle, Cohn, wurde zu einem Monat Gefängnis verurteilt.