22. Mai 1920

Handschrift der Schüler.
In den Schulen wird vielfach von Schülern, die steil zu schreiben gelernt oder sich gewöhnt haben, gefordert, ihrer Schrift eine schräge Lage zu geben. Erfahrungsgemäß wird dadurch die Handschrift der Schüler eher verschlechtert als verbessert. Jedenfalls entspricht ein solcher Zwang nicht dem Grundsatz, daß die körperliche und geistige Ausbildung der Schüler ihren natürlichen Anlagen anzupassen ist. Der Kultusminister bestimmt daher in einem neuerlichen Erlasse, daß Schüler, die steil zu schreiben gelernt haben oder von Natur zur Steilschrift neigen, nicht gezwungen werden, ihre Schrift zu ändern. Ebenso wenig darf gefordert werden, daß Kinder, die an die Breitfeder gewöhnt sind, zur Spitzfeder übergehen. Bei dieser Gelegenheit empfiehlt der Minister auch, darauf zu achten, ob Schüler von Natur linkshändig sind und gegebenenfalls durch Versuche festzustellen, ob sie mit der linken Hand besser schreiben lernen als mit der rechten. Bei günstigen Ergebnissen ist den Schülern freizustellen, ob sie beim Schreiben von der linken oder rechten Hand Gebrauch machen wollen.