Handschrift der Schüler.
In den Schulen wird
vielfach von Schülern, die steil zu schreiben gelernt oder sich gewöhnt haben,
gefordert, ihrer Schrift eine schräge Lage zu geben. Erfahrungsgemäß wird
dadurch die Handschrift der Schüler eher verschlechtert als verbessert.
Jedenfalls entspricht ein solcher Zwang nicht dem Grundsatz, daß die körperliche
und geistige Ausbildung der Schüler ihren natürlichen Anlagen anzupassen ist.
Der Kultusminister bestimmt daher in einem neuerlichen Erlasse, daß Schüler, die
steil zu schreiben gelernt haben oder von Natur zur Steilschrift neigen, nicht
gezwungen werden, ihre Schrift zu ändern. Ebenso wenig darf gefordert werden,
daß Kinder, die an die Breitfeder gewöhnt sind, zur Spitzfeder übergehen. Bei
dieser Gelegenheit empfiehlt der Minister auch, darauf zu achten, ob Schüler von
Natur linkshändig sind und gegebenenfalls durch Versuche festzustellen, ob sie
mit der linken Hand besser schreiben lernen als mit der rechten. Bei günstigen
Ergebnissen ist den Schülern freizustellen, ob sie beim Schreiben von der linken
oder rechten Hand Gebrauch machen wollen.