23. Februar 1909

Ein Strafantrag wegen Tierquälerei ist in Forst gegen einen Forster und einen G u b e n e r  Fleischermeister gestellt worden. Der eine hat, wie das Forst. Tagebl. mitteilt, sein Fleischergespann von abends 6 bis nachts ¼ 12 Uhr, der andere ein Hundegespann von morgens 8 bis nachmittags 3 Uhr ununterbrochen in Wind und Wetter auf der Straße vor Wirtshäusern stehen lassen, ohne die Zugtiere auch nur m geringsten mit Decken oder anderweitig vor den Witterunbilden zu schützen.