23. Juli 1918

Anmeldung von ausgedroschenen Getreide. Wie uns geschrieben wird, sind dem Statistischen Amt noch keinerlei Meldungen über ausgedroschenes Getreide eingegangen. Die heutige Nummer bringt zum zweiten Mal eine Bekanntmachung über die Meldepflicht bei Erdrusch des Getreides. Alle Landwirte, die bis jetzt schon ausgedroschen und dies trotz der Bekanntmachung noch nicht angemeldet haben, müssen dies zur Vermeidung der Strafverfolgung umgehend tun. Außerdem ist es unbedingte Pflicht aller Landwirte, in Anbetracht der schwierigen Versorgungslage alles Getreide, das sie nicht für die ersten Monate nach dem 15.August zur Selbstversorgung brauchen, abliefern.