24. Februar 1921

35 Prozent-Zuschlag zu Wohnräumen, 40 Prozent-Zuschlag zu gewerblichen Räumen genehmigt.

Wie wir hören hat der Regierungspräsident mit Verfügung vom 15. Februar den Antrag des Magistrats zu Guben, die Höchstgrenze für Mietzinssteigerungen auf 35 Prozent Zuschlag für Wohnräume und 40 Prozent Zuschlag für gewerbliche Räume genehmigt. Die amtliche Bekanntgabe dieser Verfügung wird in den nächsten Tagen erfolgen. 

                     

Ueber die Zulassung von Mädchen zum Besuch höherer Knabenschulen verlautet, daß in jedem einzelnen Falle die Genehmigung des Ministers nachgesucht werden muß. Zugelassen werden nur besonders begabte Mädchen an Orten, wo entsprechende Lehranstalten oder Nebenkurse für sie nicht vorhanden sind.