24. Juli 1919

Herstellung von Obstwein, Dunstobst und Fruchtsaft.

Einen weiteren Schritt auf dem Wege zum Abbau der Zwangswirtschaft bedeutet eine von der Reichsstelle für Gemüse und Obst erlassene Verordnung, durch welche die vorjährige Bekanntmachung dieser Reichsstelle  über das Verbot der Verarbeitung von Obst zu Obstwein vom 23.Mai 1919 aufgehoben worden ist. Der für die Herstellung von Beerenwein erforderliche Zucker aus inländischer Erzeugung kann nur für den im sanitären Interesse unentbehrlichen Heidelbeerwein in beschränktem Maße zugeteilt werden. Für die Kelterung anderer Beeren, von Kirschen und von Rhabarber würde sich nur  im Falle der Einfuhr ausländischen Zuckers eine Aussicht eröffnen. Alle Obstweinherstellung wird auch in diesem Jahre wieder durch die Geschäftsabteilung (Abteilung Weinobst)  der   Reichsstelle für Gemüse und Obst kontingentiert. Gleichfalls dem Abbau der Zwangswirtschaft dient eine Bekanntmachung der Reichsgesellschaft für Obstkonserven und Marmelade über die Freigabe der Herstellung und des Absatzes von Dunstobst und Fruchtsäften.               

(Beim Baden in der Oder ertrunken)

ist der langjährige Färbermeister in der Eichmannschen Fabrik, B. Er badete mit Sohn, Frau und Angehörigen nahe der Bommerziger Oderbrücke. Plötzlich ging er vor den Augen der Mitbadenden im Wasser unter und konnte nachher nur noch als Leiche geborgen werden. Ein Hirnschlag hatte seinen Leben ein jähes Ende bereitet.

(Den Gatten und Vater ermordet)

Der Eigentümer Wilhelm Schröder aus Gurlow war seit dem 7. Juli verschwunden und sollte sich nach Angaben seiner Frau am genannten Tage heimlich aus der Wohnung entfernt haben. Die vom Amtsvorsteher alsbald angestellten Nachforschungen führten am Freitag zur Auffindung des Leichnams des Schröder. Nach Lage der Sache konnten nur die näheren Angehörigen des Ermordeten, der im Streit erschlagen worden sein dürfte, als Täter in Frage kommen. Bei dem alsbald vorgenommenen Verhör durch den Amtsvorsteher haben nach längerem Leugnen die eigene Frau und der Sohn zugegeben, nach häuslichen Zwistigkeiten im Verlaufe eines Familienstreites den Gatten und Vater ermordet zu haben. Mutter und Sohn wurden verhaftet.