Die Einreise nach Oberschlesien. Nach Mitteilung der französischen Regierung bedarf es zur Einreise nach Oberschlesien während der Dauer der Verwaltung durch die interalliierte Kommission (Anl, zu Art. 88,§ 2ff.) eines Passes, der mit einem französischen Visum versehen sein muß. Das Visum wird in Deutschland zunächst durch die Kanzlei des französischen Geschäftsträgers in Berlin und nach Errichtung des französischen Konsulats auch durch diese erteilt.