25. Juli 1918

Postkurierdienst mit deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen. Jedem Kriegs- und Strafgefangenen in Rußland ist es jetzt gestattet, 2 mal monatlich eine Postkarte an die Angehörigen zu schreiben. Diese Postkarten werden von den einzelnen Bezirkskommissionen an das deutsche Fürsorgekomitee in Moskau gesandt und von hier an die

Postüberwachungsstelle Berlin zur Sendung an die Angehörigen weitergegeben. Umgekehrt dürfen die Angehörigen, soweit sie im Besitze einer genauen Adresse sind, monatlich 2 Postkarten (keine Briefe und Pakete) senden, die in der Kriegsgefangenenfürsorgestelle des Roten Kreuzes (Gymnasium) erhältlich sind und von dieser an die Postüberwachungsstelle Berlin weitergeschickt werden.