Jugendfürsorge für Personen unter 17 Jahren.
Nach einer heutigen Bekanntmachung der Polizeiverwaltung ist jugendlichen Personen unter 17 Jahren verboten: 1. das Rauchen von Zigarren , Zigaretten und Tabak auf öffentlichen Wegen und Plätzen, in Wirtschaften und an sonstigen öffentlichen Orten, 2. der Besuch und Aufenthalt in Gast-, Schankwirtschaften und Kaffeehäusern ohne Begleitung erwachsener Angehöriger nach 8 Uhr abends, 3. der Besuch von Lichtspieltheatern nach 8 Uhr abends, 4. das zwecklose Verweilen auf Straßen und Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten ohne Begleitung erwachsener Angehöriger oder ohne ausreichenden Grund nach 9 Uhr abends . Weitere Ausführungsbestimmungen über dieses Verbot sind aus der Bekanntmachung, auf die an dieser Stelle besonders hingewiesen sei, zu ersehen.
Schonet die Weißdornhecken.
Es kommt in Frage, in diesem Jahre die Früchte des Weißdorns (Mespilus Crataegus oxynenntba) für bestimmte Zwecke der Volksernährung zu verwerten. Um eine möglichst große Ernte zu erzielen, ist es dringend erforderlich, daß in diesem Frühjahre davon Abstand genommen wird, die Weißdornhecken zu beschneiden. Denn durch die Beseitigung der vorjährigen sowie etwa noch vorhandenen älteren Schößlinge wird der Blütenansatz u. somit die Fruchtgewinnung fast vollständig unterbunden. Um der in Aussicht genommenen Verarbeitung einen möglichst hohen Ertrag an Weißdornfrüchten (Mehlbeeren) zuführen zu können, ist weiter beabsichtigt, demnächst die Beeren sammeln und gegen angemessene, das Sammeln durchaus lohnende Entschädigung für die in Betracht kommenden Zwecke erwerben zu lassen.