26. April 1919

Aufhebung der Filmzensur. Durch die programmmatische Erklärung des Rates der Volksbeauftragten in dem Aufrufe vom 12.November v.J. ist bestimmt worden, daß eine Zensur nicht mehr stattzufinden hat, und daß die Theaterzensur aufgehoben wird. Es sind Zweifel darüber laut geworden, ob durch diese Bestimmung auch die Filmzensur beseitigt worden ist. Der Minister des Innern weist deshalb in einem Runderlasse an die Regierungspräsidenten darauf hin, daß mit der allgemeinen Aufhebung der Zensur auch die Filmzensur aufgehoben ist, daß aber in dieser Beziehung die bisher ergangenen Bestimmungen über den Schutz der Jugendlichen bis zu dessen Regelung im Wege der Gesetzgebung in Kraft bleiben.