26. Mai 1917

Stadtkinder aufs Land. Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung in ihrer letzten Sitzung die zur Versendung der Gubener Kinder aufs Land notwendigen Mittel bewilligt hat, werden die gemeldeten Kinder alsbald nach Pfingsten, voraussichtlich am 1. Juni, nach ihrem Bestimmungsort abreisen können. Es sind indessen bedauerlicher Weise einige Kinder infolge Erkrankungen an ansteckenden Krankheiten an der Abreise verhindert, sodaß noch die Möglichkeit besteht, an ihre Stelle andere Kinder in den in Betracht kommenden Altersgrenzen, nämlich zwischen 10 – 14 Jahren, treten zu lassen. Eltern, Vormünder oder sonst gesetzliche Vertreter, die den Wunsch haben, ihre Kinder der Wohltat eines mehrmonatigen Landaufenthalts teilhaftig  werden zu lassen, mögen sich daher umgehend und zwar, wenn angängig,  noch morgen, Sonnabend, zwischen 10 und 1 Uhr bei der Zentralstelle vom Roten Kreuz, Stadtschule am Buttermarkt, melden, wo ihnen alles nähere mitgeteilt wird.