27. Dezember 1918

Altersrente. Vom 1.Januar 1919 ab erhalten alle Empfänger einer Altersrente, sofern sie nicht Ausländer sind und sich nicht im Auslande aufhalten, neben ihrer bisherigen Rente eine monatlich im voraus bis einschließlich Dezember 1919 zahlbare Zulage von 8 M. Allen Empfängern einer Invalidenrente und Krankrente wird die Zulage von 8 M monatlich und den Empfängern einer Witwenrente (Witwerrente) und einer Witwenkrankenrente, sofern sie nicht Ausländer sind und sich nicht im Ausland aufhalten, die Zulage von 4 M monatlich wie bisher auch für das Kalenderjahr 1919 gezahlt. Die Auszahlung erfolgt im voraus gleichzeitig mit der Rente.